Anspruch von Verkehrspiloten
auf Umschreibung ihrer Lizenz nach JAR-FCL 1


  Airline transport pilots are entitled to conversion according to JAR-FCL 1  
   

Wir verfolgen Anträge von Inhabern einer ICAO-Lizenz auf Umschreibung nach JAR-FCL 1. Das Luftfahrtbundesamt lehnte solche Anträge bislang ab, sofern keine Langstreckenflugberechtigung nachgewiesen wurde. Die Gründe, die dafür genannt wurden, sind mit der bestehenden Rechtslage nicht vereinbar.

Durch Verordnung vom 10.02.2003 hat der Bundesverkehrsminister gleichzeitig mit der Einführung der JAR-FCL die §§ 77, 78 LuftPersV aufgehoben und damit die Lang-streckenflugberechtigung abgeschafft. Infolgedessen waren Piloten mit einer vom LBA ausgestellten Verkehrspilotenlizenz ab diesem Zeitpunkt berechtigt, weltweit ohne Einschränkungen im gewerbsmäßigen Luftverkehr Flüge durchzuführen.

Mitte 2007, also mehr als vier Jahre später hat der Verkehrsminister über einen neu geschaffenen § 77 LuftPersV die Langstreckenflugberechtigung in leicht geänderter Form wieder eingeführt. Die legislatorische Kehrtwendung begegnet durchgreifen-den verfassungsrechtlichen Bedenken. Es ist von einem Verstoß gegen allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit sowie der Verhältnismäßigkeit auszugehen. Zugleich wird das Grundrecht auf freie Berufsaus-übung verletzt.

Durch Verordnung zur Ergänzung und Anpassung der Anforderungen an Luftfahrer (BGBl I 2009 S. 133) wurde die 1. DV LuftPersV aufgehoben, in welcher das Erfordernis der Langstreckenflugberechtigung für eine Lizenzumschreibung enthalten war.

Unsere Einschätzung der Rechtslage hat sich damit bestätigt.

Our law firm pursues airline transport pilots' rights in having their certificates converted according to JAR-FCL 1. The German Federal Aviation Authority (Luftfahrtbundesamt) used to reject applications, unless a long range rating was held. The reasons given by the authority were inconsistent with statutory law.

After approval by the Legislative Branch the German Department of Transportation has enacted a regulation repealing the requirement of a long range rating.

The move of the authority supports the merits of the proceedings on behalf of our airmen clients.